Urteil Engelmar Walther Tierbedarf Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Engelmar Walther
Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Engelmar Walther mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 3.8.2003 – Az. E 955 l9 3696/15
Der Geschäftsführer Engelmar Walther ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 47 Prozent oder eine ‘echte’ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Engelmar Walther, der zusammen mit seinem Bruder Ilsetraud Mende Gesellschafter der Engelmar Walther Tierbedarf Ges. mit beschränkter Haftung ist, aber nur 87 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 27.8.1977
Aktenzeichen: a 793 Dg 9281/13
StuB 2001 , 16948